Beauftragter für Junge Jäger:
 
Steffen Floth
97616 Bad Neustadt
OT Lörieth
09771-97900
Die Jungen Jäger Bayern sind das „Jugendforum“ des Landesjagdverband Bayern (BJV). Wir sind kein eigener Verein, sondern in den BJV bzw. seine Kreisgruppen integriert. Unser Ziel ist es, dass sich der Nachwuchs im Verband zusammenfindet um Jagd und Naturschutz für uns und die nachfolgenden Jägergenerationen weiterhin spannend und attraktiv zu gestalten.
Naturschutzreferent
 
Jan Angermüller
Der Bayerische Jagdverband gehört zu den zehn in Bayern anerkannten Naturschutzverbänden. Dies ist eine staatliche Anerkennung für Leistungen mit dem Schwerpunkt, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und landesweit tätig zu sein.
 
Über die nach dem Jagdgesetz vorgeschriebene Verpflichtung zur Hege setzt sich die Jägerschaft für alle im Jagdgesetz behandelten Tierarten für die Sicherung ihrer Lebensräume ein. Davon profitiert immer die gesamte Lebensraumgemeinschaft und natürlich auch Tier- und Pflanzenarten weit über die Liste der jagdbaren Arten hinaus. Damit leisten die Jäger einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der bayerischen Artenvielfalt. Dieser Auftrag der Hege betrifft ebenso jene Arten, die nach dem Gesetz ganzjährig geschont sind. 
Hundeobmann:
 
Rainer Saal 
97618 Heustreu
09773-8971920
Wer die Jagd ernst meint, kommt irgendwann nicht daran vorbei, sich damit zu befassen, ob nicht erst ein Jagdgebrauchshund den Jäger wirklich zum Jäger macht.  Ziel und Aufgabe des Hundewesens sind die Ausbildung und das Führen von brauchbaren Jagdgebrauchshunden, sowie die Durchführung von Verbandsprüfungen. Der Einsatz der Hundeführer zusammen mit ihrem vierläufigen Helfer macht erst eine waidgerechte (tierschutzgerechte) Ausübung der Jagd möglich. Aus guten Gründen hat deshalb der Gesetzgeber die Verwendung brauchbarer Hunde bei der Jagdausübung vorgeschrieben. In zunehmendem Maße fallen leider auch Nachsuchen auf angefahrenes Wild an.
Nachsuchengespann
 
Thomas Back
0171-3804408
 
Schießobmann.
 
Jürgen Merk
97616 Bad Neustadt/Saale
09771-8908
Hohe Schießfertigkeit ist die Voraussetzung für die verantwortungsvolle Jagd, unter Achtung des Tieres als Mitgeschöpf. Insbesondere bei den herbstlichen Bewegungsjagden ist ein diszipliniertes Schießen und Sicherheit beim Ansprechen erforderlich. Diese geforderten Eigenschaften werden von den Jägern durch regelmäßiges Training bzw. Fortbildung eigenverantwortlich gewährleistet.
Fallenbeauftrager:
 
Hubertus Hartwig
09775-858353
Kollertshof 9
97659  Schönau
Einen immer größeren Stellenwert bekommt in der heutigen Zeit die Jagd mit der Falle. Gerade bei nachtaktivem Raubwild besteht für den Jäger oft keine andere Möglichkeit, als mit den unterschiedlichsten Fallenarten für einen angemessenen Raubwildbestand im Revier zu sorgen. Im Interesse geschützter Tierarten – hier besonders geschützter Bodenbrüter – und unseres Niederwildes kann nur über die Fallenjagd der Raubwilddruck vermindert werden.

Aber auch für Menschen ansteckende Krankheiten wie die Tollwut, Räude oder der kleine Fuchsbandwurm werden durch Raubwild übertragen. Da mittlerweile städtische Ballungsräume von Fuchs, Marder und Waschbär besiedelt werden, besteht für den Jäger kaum eine Alternative zur Fallenjagd. Dabei steht allerdings der Tierschutz an erster Stelle. Fallen müssen entweder unversehrt lebend fangen oder aber das Wild sofort töten. Nur solche Fallen sind vom Gesetzgeber erlaubt. Somit sind bei dieser Jagdart neben handwerklichem Geschick auch genaue Gesetzeskenntnisse erforderlich.

Nach dem BayJG hat jeder, der die Jagd mit der Falle ausüben will, die erforderlichen Kenntnisse durch die Teilnahme an einem "Lehrgang für die Fallenjagd" nachzuweisen. Da in der Vergangenheit einige Änderungen in der Gesetzgebung stattgefunden haben wird empfohlen, dass Fallenjäger die vor 1998 die Sachkunde erlangt haben ebenfalls den Kurs besuchen.

Interessenten melden sich bitte bei Hubertus Hartwig per E-Mail (Hubertus@webin.de).